Exkursion in die Justizvollzugsanstalt (JVA) …

… der 5CS am 17.11.2023

Zurzeit sitzen ungefähr 300 männliche Häftlinge in der Strafanstalt Sankt Pölten in Haft. Hierher kommen nur Straftäter, die eine durchschnittliche Haftdauer von 18 Monaten und ein Alter von 14 Jahren aufwärts plus Vorgeschichte haben. Die Straftäter haben 39 verschiedene Nationalitäten. Sie kommen neben Österreich unter anderem auch aus Bosnien, der Ukraine, Rumänien, …

Vor Corona gab es eine eigene Jugendabteilung, die aber aufgrund von Corona geschlossen werden musste.

Es arbeiten hier sehr viele unterschiedliche Berufsgruppen. Unter anderem Physiologen/ Physiologinnen, Sozialarbeiter/ Sozialarbeiterinnen, Justizvollzugsbeamte/ Justizvollzugsbeamtinnen, Angestellte in der Verwaltung, in der Küche und sogar ein ehemaliger Sozialpädagoge, der nun als Jusitzvollzugsbeamte arbeitet.

Im gesamten Gebäude verteilt befinden sich Assistenzmelder von der Polizei und der Feuerwehr, die im Fall der Fälle sofort einsatzbereit sind.

Für die Häftlinge sieht der Tagesablauf sehr “eintönig” aus. Eine Stunde am Tag dürfen sie sich im Außenbereich des Gefängnisses aufhalten. Speziell ausgewählte Insassen dürfen Sport wie zum Beispiel Fußball oder Basketball betreiben. Um 1215 gibt es unter der Woche Mittagessen und das Abendessen bekommen sie um 1700. Nach dem Abendessen werden alle Zellen zugesperrt und der Tag ist zu ende. “zu Ende”.

Den Häftlingen steht ein Computerraum mit 4 PCs zur Verfügung, worin sie elektronisch Lernen können. Diese spezielle Plattform kommt aus Deutschland und wird dort genauestens überwacht und beim Öffnen bestimmter Seiten wird sofort eingegriffen und die Seite gesperrt. Außerdem besteht die Möglichkeit für Insassen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, einen Deutschkurs zu machen und ein paar Basics zu erlernen, um sich besser Verständigen zu können.

Die Häftlinge mit guter Führung haben hier die Möglichkeit zu arbeiten und sich erstens ein bisschen mehr Auszeit von der Zelle zu nehmen und zweitens ein bisschen Geld zu verdienen. Um aber überhaupt arbeiten gehen zu dürfen, brauchten sie eine Arbeitserlaubnis des Staatsanwalts. Außerdem muss ein Arbeitsplatz frei sein, denn es gibt nur etwa 150 Arbeitsplätze. Es kann in der Tischlerei, Schlosserei, Gärtnerei, Küche, Wäscherei oder in der Fertigung wo Mappen, Wahlplakate, Fahrräder, Kabeltrommeln, usw. hergestellt werden, gearbeitet werden.
Die Entlohnung (2€ pro Stunde) wird den Arbeitenden Insassen auf ihr Konto überwiesen, damit sie sich für die Zeit nach der Haft Geld ansparen können.

In der Wäscherei können 16 Personen arbeiten. Es werden nicht nur die Häftlingsbekleidung, sondern auch die Privatkleidung, die Kleidung vom Roten Kreuz und den Pfadfindern gewaschen.
Bei der Privatkleidung, die die Häftlinge von deren Angehörigen zugeschickt bekommen, ist es wichtig, diese vorerst durch ein Röntgengerät laufen zu lassen. Wenn dort nichts Auffälliges zu sehen ist, wird es im Anschluss direkt in der Wäscherei gewaschen. Das hat den Grund, da Drogen im Röntgen nicht erkannt werden können und es vorkommt, dass die Kleidung mit Substanzen getränkt ist oder etwas eingenäht ist.

In der Küche werden täglich über 350 Portionen von 10 Insassen und 2 Justizkollegen gekocht. Was es gibt, ist auf einem Monatsplan ersichtlich. Für Vegetarier/ Veganer und Muslime gibt es eine eigene Kost, genauso wie fettarme reduzierte Kost. Nicht nur die Häftlinge, sondern auch die Mitarbeiter*innen essen täglich dieses 3- Gänge Menü für unter 5 Euro. Zusätzlich zu diesem Menü bekommt jeder 2-mal die Woche ein dreiviertel Kilo Obst.

Bei der Dienstkleidung der Justizbeamten/innen gelten gewisse Richtlinien, an die sich strikt gehalten werden muss. Eine der wichtigsten Regel sei es, keine Dienstwaffe innerhalb der Anlagen bei sich zu tragen. Allerdings gehört zu der Ausrüstung, die die Beamten/Beamtinnen innerhalb der JVA tragen, ein Schlagstock, ein Pfefferspray, eine Stichschutzweste, Handschellen, ein Messer und ein Funkgerät Die Ausrüstung für “draußen” setzt sich aus der Ausrüstung von drinnen plus einer schusssicheren Weste, einer Glock 17, und nur für die Einsatzgruppe einem Helm und einen Taser zusammen.

Die Besuchszeiten in der JVA Sankt Pölten lauten wie folgt:
Es dürfen maximal 2 Personen einen Häftling besuchen.
In der Strafanstalt darf man 2x für 30min pro Woche besucht werden. In Untersuchungshaft nur 1x für 30 min pro Woche. Tischbesuche sind nach Anfrage 1x im Monat möglich. Videobesuche sind 3x pro Woche erlaubt. Seit Corona gibt es diese Videoanrufe. Man hat sie einfach bestehen gelassen, da es für jene Insassen, bei denen die Familie im Ausland lebt, sehr praktisch ist.

Die Exkursion mit Herrn Gruber und Frau Simlinger war sehr spannend und lehrreich. Wir haben nun einen viel besseren Einblick, wie der Alltag in einem Gefängnis aussieht.